Autounfall – Schadenfreiheitsrabatt retten und selber zahlen?
Bei einem Unfall kann es nur dann zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt kommen, wenn ein Eigenverschulden vorliegt. Ist dagegen ausschließlich der Kontrahent schuld, dann bleibt es beim Rabatt.
Doch auch im anderen Falle muss es nicht unbedingt zu einem Verlust an Schadenfreiheitsrabatt kommen. Einmal muss man sehen, welche Versicherungssparte betroffen ist. Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, dann bleibt beispielsweise der Schadenfreiheitsrabatt bei der Kaskoversicherung erhalten. Dann sollte man aber noch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen oder bei der Versicherung nachfragen. Es könnte sein, dass man einen Unfall „frei“ hat und erst beim zweiten Unfall zurückgestuft wird. Das kann bei langjährigem unfallfreiem Fahren durchaus der Fall sein.
Der zweite Punkt: liegt der Unfallschaden des Gegners innerhalb des Selbstbehalts, dann muss man den Schaden so oder so aus der eigenen Tasche bezahlen.
Und drittens kann es sich lohnen, einen über dem Selbstbehalt liegenden Schaden trotzdem selbst zu bezahlen, wenn man dadurch den Schadenfreiheitsrabatt erhalten kann.
Es ist aber nicht falsch, wenn man dies mit der Versicherung bespricht. Es sollte ohnehin so sein, dass man auch einen selbst bezahlten Schaden ordnungsgemäß meldet. Denn wenn ein zweiter Unfall dazu kommt, was man ja nie wissen kann, dann kann dies beim Selbstbehalt durchaus eine Rolle spielen, ob der erste Unfall angerechnet wird oder nicht. Man kann deshalb einen Unfall melden und die Versicherung bitten, den zu regulierenden Schaden bekannt zu geben, damit man ihn der Versicherung erstatten kann.
Dann kommt es nicht zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Ob sich das lohnt? Das muss man ausrechnen.
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Kfz-Haftpflicht Haftpflicht Kaskoversicherung Autoversicherung Unfall Schadenfreiheitsrabatt Bonus-Malus Freischaden