Braucht man eine Lebensversicherung?

Eigentlich nein, denn sterben muss man so oder so. Doch sichert die Lebensversicherung ja nicht das Leben, sondern den Lebensstandard im Alter. Sie müsste deshalb Lebensstandardversicherung heißen.

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute in der Regel nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Rentenalter aufrecht zu erhalten. Eventuell kommt noch eine Betriebsrente dazu. Doch auch das kann noch nicht reichen. Deshalb ist eine Lebensversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Sie zahlt entweder eine Rente, oder man kann auch das angesparte Kapital zum Rentenbeginn ausgezahlt erhalten. Da sind aber steuerliche Bestimmungen zu beachten, um nicht nachträglich Steuervergünstigungen zu verlieren oder Steuern nachzahlen zu müssen.

Eine Lebensversicherung ist deshalb zu empfehlen. Doch kann man auch beispielsweise in eine Immobilie investieren und dann im Alter mietfrei wohnen. Dies ist ebenfalls zu empfehlen. Das lässt sich auch kombinieren, indem man beispielsweise eine Lebensversicherung abschließt, die wahlweise eine Einmalzahlung oder eine Rentenzahlung anbietet. Hat man das Haus abbezahlt, entscheidet man sich für die Rente, im anderen Fall benutzt man die Kapitalauszahlung, um den Immobilienkredit zu tilgen.

Bei der Lebensversicherung sollte man verschiedene Kriterien beachten. Zunächst gibt es Lebensversicherungen mit steuerlicher Förderung. Das kann, muss aber nicht interessant sein. Dann gibt es Lebensversicherungen auf Fondsbasis. Hier ist die Auszahlung unsicher, weil Kursverluste nicht auszuschließen sind. Bei einer normalen Lebensversicherung muss aber die Einzahlung mindestens nach Vorgaben verzinst werden, so dass man mit der Versicherungssumme zuzüglich Zinsen sicher rechnen kann. Dazu kommen dann noch Überschußanteile, die man aber wieder nicht exakt voraussagen kann.

Bei einer Lebensversicherung, die als Rente ausgezahlt wird, sollte diese altersmäßig nicht begrenzt sein.

Veröffentlicht am Donnerstag, 24. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Lebensversicherung Lebensstandard Rentenwahlrecht Kapitalauszahlung Rentenversicherung