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Das Versicherungsprinzip: Risiko auf viele Schultern verteilt

Versicherungen arbeiten nach einem ganz bestimmten Prinzip um einen Risikoausgleich erreichen zu können. So zahlen alle Versicherungsnehmer eine bestimmte Prämie in einen Topf, aus dem die Versicherungsgesellschaft dann im Versicherungsfall leistet. Die Summe alle Versicherungsnehmer nennt man in Fachkreisen „Gefahrengemeinschaft“.

Die Höhe der jeweiligen Prämie einer bestimmten Versicherungssparte richtet sich nach dem individuellen Risiko, dem der einzelne in der Versichertengemeinschaft ausgesetzt ist. Das lässt sich am Beispiel der Kfz-Versicherung am besten darstellen.

Hierbei zahlt ein Jugendlicher, der erst wenige Jahre seinen Führerschein besitzt, einen wesentlich höheren Beitrag, als es bei einem Autofahrer der Fall ist, der seit 40 Jahren unfallfrei auf den Straßen unterwegs ist. Der Jugendliche ist aufgrund der fehlenden Erfahrung im Autofahren einem höheren Risiko ausgesetzt, als der langjährige gute Autofahrer.

Einen Anspruch auf eine Leistung aus dem Topf der Versicherungsgesellschaft hat man aber nur, wenn man auch seine Beiträge regelmäßig entrichtet hat. Ferner muss der Versicherungsfall vorliegen, d.h. Es muss ein Schaden entstanden sein, der im Versicherungsumfang der jeweiligen Versicherung auch enthalten ist.

Daher gilt es die Versicherungsbedingungen und vor allem den Versicherungsumfang zu prüfen, bevor man eine bestimmte Versicherung abschließt. Nur so ist gewährleistet, dass im Fall der Fälle die Versicherungsgesellschaft auch den Schaden übernimmt.

Veröffentlicht am Dienstag, 30. August 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Versicherung Versicherungssumme Versicherungsbedingungen Gefahrengemeinschaft Versicherungsprinzip Versichertengemeinschaft Versicherungsfall