Die Gebäudeversicherung für Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Jeder der ein Eigenheim hat, kann auf eine Gebäudeversicherung nicht verzichten, denn durch sie ist das Gebäude vor den finanziellen Folgen von Schäden durch beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagel abgesichert. Dabei umfasst der Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung nicht nur das eigentliche Haus, sondern auch Einbauten, die der Eigentümer vorgenommen hat.
Doch dies ist nicht immer der Fall, sodass es auf die Details einer Gebäudeversicherung ankommt. Es sollte genau darauf geachtet werden, dass z.B. fest mit dem Gebäude verbundene Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen sowie Klimaanlagen und sanitäre Installationen in der Versicherungssumme erfasst sind.
Zum Versicherungsumfang gehören in der Regel auch sämtliche Nebengebäude, wie beispielsweise Garagen oder Gartenhäuschen, das aber auch wieder nur dann, wenn sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden wie das versicherte Haus.
Die Kosten für eine Gebäudeversicherung sind unterschiedlich, sodass sich der Vergleich in jedem Fall lohnt. Dabei sollte aber nicht immer nur die günstigste Versicherung eine Rolle spielen, sondern die Leistungen, die man für sein Geld bekommt. Die meisten Versicherungsgesellschaften berechnen die Beiträge auf der Grundlage des „Versicherungswertes 1914“. Hierbei errechnet man rückblickend, wie hoch die Baukosten für das zu versichernde Haus 1914 wären. Dann wird die Baupreisentwicklung bis heute verfolgt.
Daneben gibt es noch die Beitragsbemessung nach der Wohnfläche sowie der Bauart und Ausstattung des Hauses. Hierbei steigen die Beiträge mit den Baupreises wobei das Jahr 2000 als Basisjahr gilt.
Bei beiden Fallen handelt es um eine sog. „gleitende Neuwertversicherung“, sodass es keine feste Leistungsobergrenze gibt, sondern eine Summe die vom Versicherer gezahlt wird, die ständig angepasst wird. Dies ist sehr wichtig, denn im Versicherungsfall bekommt der Versicherungsnehmer dann so viel Geld von der Versicherung, dass er sich sein Haus wieder so aufbauen kann, wie es vor dem Schaden war.
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Gebäudeversicherung Sachversicherung gleitende Neuwertversicherung Leistungsobergrenze Versicherungen Versicherungsausschluss Gebäudeversicherung Versicherungsumfang Gebäudeversicherung