Einbruch- und Diebstahlversicherung: notwendig für Wohnung und Haus?
Die Einbruch- und Diebstahlversicherung kann als Teil der Hausratversicherung (oder auch separat) vereinbart werden. Meist ist damit auch eine Versicherung gegen Vandalismus verbunden. Dann ist auch der Schaden, wenn ein Einbrecher die Wohnung verwüstet, mit gedeckt.
Bei einer solchen Versicherung kommt es sehr auf die Versicherungsbedingungen an. Wie muss ein Diebstahl nachgewiesen werden? Welche Vorkehrungen zum Schutz vor Einbuch und Diebstahl muss man treffen? Sind besondere Wertgegenstände nur gegen Zusatzbeitrag zu versichern, oder müssen sie in einem Tresor oder sonstwie besonders gesichert aufbewahrt werden?
Dazu kommt noch die Frage, wie ein Einbruch oder Diebstahl nachgewiesen werden muss. In jedem Falle dürfte die Einschaltung der Polizei erforderlich sein.
Ob eine solche Versicherung sinnvoll ist, das richtet sich vor allem nach den Werten, die in der Wohnung vorhanden sind. Man kann zwar gediegen eingerichtet sein. Doch wenn die Möbel und Einrichtungsgegenstände schon einige Jahre alt sind, sind sie für Diebe nicht mehr interessant, zumal diese ohnehin nach Wertgegenständen wie Geld oder Schmuck suchen. Und Geld sollte man eigentlich nicht im Sparstrumpf, sondern bei der Bank anlegen. Das könnte sogar für echten und besonders wertvollen Schmuck gelten. Wer sich natürlich mit echten Gemälden bekannter Maler die Wände schmücken möchte, muss dafür einige Vorkehrungen gegen Diebstahl treffen und dies auch mit der Versicherung abstimmen.
Eine solche Versicherung sollte auch regelmäßig überprüft werden. Wenn Wertgegenstände nicht mehr vorhanden oder anderweitig gesichert untergebracht werden, kann sich die Prämie reduzieren, und wenn mehr Wertgegenstände vorhanden sind, muss man dafür sorgen, dass diese gemäß den Versicherungsbedingungen deklariert werden, damit man nicht unterversichert ist oder gar ein Nachweisproblem hat.
Veröffentlicht am Freitag, 8. April 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Hausratversicherung Vandalismus Haushaltsversicherung Einbruchversicherung Diebstahlversicherung Wertgegenstände Diebstahl Einbruch