Gefährdet Unfallflucht den Versicherungsschutz? Einfach vom Unfallort verschwinden kann teuer werden!
Schnell ist es einmal passiert, dass man beim Ein- oder Ausparken einmal ein anderes Fahrzeug berührt. Wenn der Unfallgegner nicht direkt greifbar ist, darf man sich vom Unfallort nicht entfernen. Auch die Visitenkarte unter dem Wischerblatt hilft da nicht, wenn das andere Auto einen Schaden hat. Falls der Fahrer innerhalb von 30 Minuten nicht erscheint, muss man die Polizei benachrichtigen.
Falls man sich einfach vom Unfallort entfernt, kann es teuer werden. Denn bei Unfallflucht droht als erstes eine Bestrafung, je nach der Höhe etwa eine Geldbuße, Punkte in Flensburg, und bei einem Schaden von mehr als 1.200 Euro kann es sogar Fahrverbot und Gefängnis geben.
Mit der Unfallflucht ist nicht zu spaßen. Umgekehrt möchte man ja sicher auch nicht selbst auf so einem Schaden sitzen bleiben.
Zusätzlich zu den Strafen kommt aber noch, dass zwar die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden beim Unfallgegner aufkommt, aber dann Regress nimmt. Das heißt, dass sie den Unfallschaden vom Verursacher zurückfordert. Zwar nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro, aber das ist ja auch schon ein schöner Betrag.
Auch der eigene Schaden ist bei Unfallflucht nicht versichert. Die Kaskoversicherung wird die Zahlung verweigern, und wenn sie gezahlt hat und von der Unfallflucht erfährt, wird sie den Schadenersatz zurückfordern.
Man kann nie sicher sein, dass der Unfall nicht doch von Dritten beobachtet wurde und sich diese die Autonummer gemerkt haben. Deshalb ist es auch im eigenen Interesse besser, für den verursachten Schaden auch gerade zu stehen.
Veröffentlicht am Montag, 2. Mai 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Haftpflichtversicherung Haftpflicht Schaden Kaskoversicherung Unfall Unfallschaden Unfallflucht Regress