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Gefahrengruppen bei Versicherungen: Aufteilung nach Berufsgruppen

Die Berufsgruppe spielt bei der Auswahl bestimmter Versicherungen eine große Rolle für die Preisgestaltung. Umso höher das Risiko des Berufes ist, desto teurer können die Versicherungsbeiträge werden. Man unterscheidet in die Berufsgruppen A, B und C.

Unfallversicherungen, Krankenkenversicherungen, Rentenversicherungen und Lebensversicherungen bestimmen ihre Beiträge teilweise aufgrund des ausgeführten Berufes des Versicherungsnehmers. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt der Beruf oftmals nur bei Eintritt in die Versicherung. Denn es haben sich in der Vergangenheit Fälle ereignet, wo beispielsweise ein Busfahrer sich mit einer Rente von 1000 Euro monatlich abgesichert hat über die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dieser wechselte nach fünf Jahren seinen Beruf, zahlte die Beiträge für seine abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig weiter. Er hat seinen Job plötzlich an den Nagel gehangen und wurde Aerobic-Trainer. Die Berufsgruppe hat sich somit verändert, so dass der ehemalige Busfahrer sich jetzt in einer höheren Risikogruppe befindet. Er vergaß dies seiner Versicherung mitzuteilen. Daraufhin wurde er berufsunfähig im Beruf Aerobic-Trainer. Der Versicherungsschutz hat trotzdem noch gegriffen und dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Es wurde nur die Beitragsdifferenz zwischen der Versicherung als Busfahrer und der Versicherung als Aerobic-Trainer berücksichtigt.

Ein kaufmännischer Angestellter wäre Berufsgruppe A, der Handwerker hingegen gehört je nach körperlicher Tätigkeit schon in B oder C. Somit ist es enorm wichtig im Versicherungsantrag die richtige Berufsgruppe zu hinterlegen.

Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Mai 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Konditionen Geld Lexikon Aufteilung Kredit Risiko