Geld sparen mit einer privaten Zusatzversicherung
Die private Zusatzversicherung sichert den gesetzlich Versicherten so gut ab, dass er sich als Privatpatient behandeln lassen kann. Es gibt verschiedene Bereiche, die einzeln abgeschlossen werden können. Zweibettzimmer oder Einbettzimmer, Heilpraktiker Leistungen, Zahnersatzleistungen, Sehhilfen, freie Krankenhausauswahl und viele weiter Absicherungen können in der privaten Zusatzversicherung vereinbart werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt immer weniger Leistungen. Sehhilfen werden gar nicht mehr übernommen. Diese waren zu früheren Zeiten im Leistungsportfolio der gesetzlichen Kassen integriert. Zahnersatzleistungen werden zu 50% des Rechnungsbetrages von der Zahnarztrechnung bezahlt. Wenn das Bonusheft ordnungsgemäß geführt wurde, kann die Erstattung höher ausfallen. Das medizinisch Notwendige wird dem Kassenpatienten verordnet. Leistungen außerhalb des Notwendigen werden in der Regel nicht erstattet. Die Kassen reduzierten die Leistungen in der letzten Zeit.
Beim Physiotherapeuten muss der Patient drauflegen. Massagen werden auch nur noch teilweise übernommen. Eine Praxisgebühr von 10 Euro ist pro Quartal fällig. All diese Zuzahlungen fallen in der privaten Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung weg. Die Leistungen richten sich danach, was man auch bezahlen kann. Bei der Zahnersatzleistung der privaten Krankenzusatzversicherung gibt es eine Zahnstaffelung.
Diese regelt eine Summenbegrenzung, so dass bei Zahnersatz erst nach ein paar Jahren höhere Beträge erstattungsfähig sind. In der Regel werden z.B. im 1. Jahr zwischen 500 und 1000 Euro gezahlt. Bis zu 90% der Zahnarztrechnung können erstattet werden. Jedoch besteht eine Wartezeit von 9 Monaten bevor man die Versicherung beanspruchen kann.
Veröffentlicht am Dienstag, 1. Juni 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Leistung Krankheit Zahnersatz Patient Erstattung