Hausbau: Braucht man eine Baustellenversicherung?

Das kommt darauf an, nämlich darauf, ob man bauen lässt oder selbst baut. Wer bauen lässt, kann die Baustellenversicherung, Bauleistungsversicherung oder Bauwesenversicherung dem Architekten oder dem Bauunternehmen überlassen. Das sollte aber auch nicht vergessen, sondern in die entsprechenden Verträge aufgenommen werden.

Bei einer Bauversicherung sind drei Bereiche zu unterscheiden. Da gibt es zunächst die Bauleistungsversicherung. Diese schützt vor Schäden am Bauwerk, so lange es noch nicht fertiggestellt ist. An dieser Versicherung hat auch das Bauunternehmen Interesse, da es eventuell nur dann vom Bauherren Geld erhält, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt wird. Bei einem Brand auf der Baustelle müsste dann das Unternehmen doppelt leisten, und bei einem Gewitterschaden (höhere Gewalt) müsste der Bauherr den Schaden tragen. Es ist deshalb sinnvoll, das komplette Risiko durch den Bauunternehmer oder Architekten versichern zu lassen.

Das gilt auch für die Bauherrenhaftpflicht. Sie übernimmt den Schadenersatz, wenn beispielsweise Dritte durch die Baustelle zu Schaden kommen.

Dies gilt im Prinzip aber nur, wenn der Bauherr selbst „keinen Handstreich tut“. In dem Falle, dass er selbst auf der Baustelle tätig wird oder gar Bauleistungen durch Freunde und Bekannte erbringen lässt, reicht dies nicht mehr aus. Dann muss er dafür sorgen, dass er selbst ausreichend versichert ist. Und als weiterer Bereich kommt die Unfallversicherung hinzu.

Dafür ist die Bau-Berufsgenossenschaft zuständig. Sie versichert gegen einen relativ geringen Beitrag das Risiko, dass ein Dritter, beispielsweise Freund oder Bekannter, auf der Baustelle einen Unfall erleidet. Da dies doch recht schnell passieren kann – die Helfer sind oft willig, aber eben nicht geübt -, darf der Abschluss dieser Versicherung nicht vergessen werden.

Veröffentlicht am Dienstag, 29. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Gebäudeversicherung Hausversicherung Bauversicherung Bauwesenversicherung Baustellenversicherung Bauherrenhaftpflicht