Hausratversicherung: im Schadensfall Geld für neue Einrichtung
Die Hausratversicherung sichert Wertgegenstände ab wie z.B. Briefmarken, Münzen, Bargeld, Bilder oder Pelze.
In der Regel greift die Versicherung aber nur für besondere und teure Gegenstände, wenn der Versicherungsschutz dieser separat vereinbart wird. Die gewöhnliche Hausratversicherung zahlt bei Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Fahrräder sind grundsätzlich mitversichert, aber nur für bestimmte Fälle. Um ein Fahrrad richtig abzusichern, sollte dies mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme mit eingeschlossen werden im Versicherungsschutz.
Ein Beispiel für einen Versicherungsfall im Bereich Hausrat wäre: Herr Müllers Haus brennt komplett ab. Er besitzt diverse Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude. Der Fall wird dem Versicherungsmakler gemeldet und dieser schaltet direkt einen Gutachter ein. Nach Begutachtung gibt der Gutachter grünes Licht. Somit darf der Versicherte die Regulierung des Schadens durch verschiedene Firmen beauftragen. Oftmals werden Kostenvoranschläge verlangt. Der Hausratschutz kommt in der Regel dann für die beweglichen Sachen im Hausrat auf.
Versichert ist praktisch jeder Gegenstand der runterfallen würde, wenn man das Haus symbolisch auf den Kopf stellt. Wertsachen sind nicht immer mit eingeschlossen und bedürfen einer ausgiebigen Beratung sowie einer Bestandsaufnahme dieser Dinge. Die Gebäudeversicherung zahlt den Wiederaufbau des Gebäudes. Der Vorteil im Gegensatz zur Haftpflicht ist, dass die Hausratversicherung den Neubeschaffungswert ersetzt und nicht nur den Zeitwert.
Veröffentlicht am Dienstag, 8. Juni 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Hausrat Versicherung Sicherheit Wohnung Haus Schadensfall