Hundehaftpflicht Versicherung: nicht nur im Schadensfall für Tierhalter nützlich!
Mit der Haftpflichtversicherung für Hundehalter können Personen- und Sachschäden durch die Versicherung gezahlt werden. Bestimmte Hunderassen wie z.B. Kampfhunde sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerichtliche Schadensersatzansprüche können vom Versicherungsnehmer (VN) mit einer solchen Versicherung geltend gemacht werden. Ein Beispiel für ein Tierhalter-Haftpflichtschaden wäre, wenn ein Fahrradfahrer am Hundehalter schnell vorbeifahren möchte und der Hund erschreckt sich. Er springt dem Radfahrer ans Bein. Der Fahrradfahrer fällt zu Boden, erleidet Knochenbrüche sowie bleibende Schäden. Das Fahrrad ist ebenfalls beschädigt. Somit zahlt die Tierhalter-Haftpflicht den Schaden. Der Personen- und Sachschaden wird übernommen.
Wie läuft der Gang der Dinge überhaupt ab? Der Geschädigte stellt seinen Anspruch an den Versicherungsnehmer bzw. den Hundebesitzer. Dieser meldet den Schaden schnellstmöglich seiner Hundehaftpflichtversicherung. Die Versicherung prüft den Schaden und begleicht diesen. In unberechtigten Fällen wehrt die Versicherung sogar Schäden ab.
Die Hundeversicherung kostet nicht sehr viel für den VN. Diese sollte jeder Hundebesitzer haben, denn egal wie klein ein Hund ist, kann er einen großen Schaden verursachen. Der Hund muss dafür auch nicht gefährlich wirken, somit sollte jeder Hund mit dieser Versicherung ausgestattet werden. Ob der Hund sich mal erschreckt oder einen Schaden verursacht kann das Hunde-Herrchen nicht immer verhindern.
Fazit: Googeln Sie nach dem Begriff „Hundehalterhaftpflicht“ und suchen beim Makler die besten Versicherungen raus zum Vergleich. Ab ca. 36 Euro im Jahr sind Sie im Rennen.
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Konditionen Vergleich Haftpflicht Haustiere Tarif Schaden