Insassenunfallversicherung: eine Versicherung, die niemand braucht?
Die Insassenunfallversicherung gilt als eine Versicherung, die eigentlich keiner braucht. Der Versicherungsfall tritt nämlich nur sehr selten ein. Allein in Deutschland sind es rund 4,4 Millionen Menschen, die eine Insassen-Unfallversicherung besitzen, und das unnötigerweise. Es gibt zahlreiche Alternativen zu dieser Versicherung, mit der man einen wesentlich besseren Versicherungsschutz genießt.
Abgeschlossen wird die Insassenunfallversicherung von Personen, die viel mit dem Auto unterwegs sind, denn die Angst vor den Folgen eines Autounfalls ist sehr groß. Schnell ist daher auch ein Versicherungsvertreter erfolgreich und kann eine solche Polizze verkaufen. Doch was die Verbraucher in der Regel nicht wissen ist, dass diese Versicherung nahezu nur Risiken absichert, die durch anderen Versicherungen bereits abgesichert sind.
Durch die Polizze wird der Fahrer und alle Mitfahrer eines Autos gegen bleibende Schäden, die sich nach einem Autounfall ergeben, abgesichert. Auf den ersten Blick eine sinnvolle Versicherung, doch wenn jemand bei einem Unfall verletzt wird oder das Fahrzeug einen Schaden nimmt, dann ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers des Unfalls in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen.
Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt, werden Sach- und auch Personenschäden übernommen. Wegen der sog. Gefährdungshaftung tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung sogar dann ein, wenn der Fahrer den Unfall ohne Schuld verursacht hat, z.B. wenn ihm ein Reh ins Auto gelaufen ist.
Die Insassenunfallversicherung steht nur dann in der Leistungspflicht, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Unfallverursacher nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt und den Schaden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen kann.
Die Insassen-Unfallversicherung tritt auch dann ein, wenn der Unfall im Ausland passiert und die Kfz-Haftpflicht des Verursachers eine zu geringe Deckungssumme für die Kosten des Schadens aufweist.
Grundsätzlich gegen bleibende Schäden nach einem Unfall absichern kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung. Sie tritt nicht nur ein wenn man durch einen Autounfall zu Schaden kommt, sondern bei sämtlichen Unfällen in der Freizeit.
Daher raten immer wieder auch Verbraucherzentralen vom Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung ab. Die Alternativen sind vielseitig, günstiger und bieten einen besseren Versicherungsschutz.
Veröffentlicht am Mittwoch, 7. September 2011 | Autor: kb
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