Ist der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll? Die PKW-Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen gibt es für viele Gebiete. Eines der im privaten Bereich bekanntesten ist der Verkehrsrechtsschutz. Er hilft bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auto, beispielsweise bei einem Unfall.
Verkehrsunfälle sind relativ häufig. Da kann ein mehr oder weniger großer Schaden entstehen, und es ist nicht immer ganz eindeutig, wer schuld ist. Zwar gibt es die Haftpflichtversicherung. Sie ist zuständig, wenn ein Unfallgegner Ansprüche stellt, und muss sie entweder befriedigen oder aber abwehren. Es kann auch sein, dass der Schaden, weil einer allein nicht schuld war, aufgeteilt wird. Da braucht man eigentlich keinen Rechtsschutz.
Problematisch wird es nur, wenn man mit der Schadenregelung nicht einverstanden ist. Dann kann man ohne Klage nichts erreichen. In diesem Falle kann die Rechtsschutzversicherung für die Anwalts- und Gerichtskosten zuständig sein, wenn es durch die Versicherungsbedingungen gedeckt ist. In jedem Falle muss man vor der Beauftragung eines Anwalts die Rechtsschutzversicherung einschalten und klären, ob sie die Kosten übernimmt.
Eine Klage kann auch bei Schmerzensgeld oder ähnlichen Forderungen geboten sein, wenn sich die gegnerische Versicherung sperrt.
Der Rechtsschutz hilft natürlich auch, wenn man selbst Beklagter ist. Das gilt auch für ein Strafverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes. Die Versicherungsbedingungen regeln hier Näheres.
Ob ein Verkehrsrechtsschutz letztlich sinnvoll ist, richtet sich danach, wie oft ein Versicherungsfall eintreten kann. Auch eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub kann schon einen Teil des Rechtsschutzes abdecken.
Veröffentlicht am Montag, 4. April 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Auto PKW Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verkehrsrechtsschutz Rechtsstreit Strafverfahren