Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Rechtsstreitigkeiten können immer einmal wieder auftreten. Man kann sich selbst ungerecht behandelt fühlen und den Rechtsweg beschreiten müssen, oder man kann von missgünstigen Zeitgenossen verklagt werden. In beiden Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung helfen. Sie zahlt zwar nicht den Schaden oder die Strafe, aber sie zahlt den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten, und das ist doch auch etwas wert. Wer sich umfassend schützen will, muss allerdings mit saftigen Prämien rechnen. Lohnt sich das wirklich?

Zunächst einmal steckt der Teufel im Detail des Kleingedruckten. Nicht immer ist alles das versichert, was man meint abgesichert zu haben. Deshalb lohnt es sich schon, mit einem Fachmann zu diskutieren, was durch die jeweilige Versicherung gedeckt ist und was nicht. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung erst eintritt, wenn sie selbst die Deckung erklärt hat. Wenn man verklagt wird, ist diese Deckungserklärung leichter zu erreichen. Wenn man selbst klagt, muss man das aber vor der Konsultation eines Rechtsanwalts geklärt haben. Sonst kann es sein, dass man die Erstberatung beim Rechtsanwalt aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Zunächst einmal muss die Rechtsschutzversicherung das Gebiet abdecken, auf dem der Rechtsstreit stattfindet. Für Mietstreitigkeiten ist der Mieter- oder Vermieter-Rechtsschutz zuständig, bei Verkehrsunfällen der Verkehrsrechtsschutz, bei Strafverfahren der Strafrechtsschutz. Jeder Zweig kostet meist eine eigene Prämie, so dass da einiges zusammenkommen kann.

Dann muss man sich auch überlegen, ob man selbst „streitsüchtig“ ist oder sich Rechtsstreitigkeiten lieber vom Hals hält und vorher um Ausgleich bemüht ist. Dann braucht man selbst die Rechtsschutzversicherung eigentlich nicht.

Zu bedenken ist, dass auch andere Versicherungen zuständig sein können, so dass sich eine separate Rechtsschutzversicherung erübrigt. Das gilt beispielsweise bei der Abwehr einer Klage auf Schadenersatz für die eigene Haftpflichtversicherung oder bei einem Verkehrsunfall für die Kfz-Haftpflicht.

Veröffentlicht am Mittwoch, 6. April 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Mieterrechtsschutz Vermieterrechtsschutz Strafrechtsschutz