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Kaskoversicherungen für Fahrzeuge

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Wurde das Fahrzeug zerstört, beschädigt oder wurde gestohlen, dann tritt diese Versicherung ein.

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Kaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung. Sie wird in die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung unterschieden.

Bei der Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, sodass es sich hierbei um eine sinnvollen zusätzlichen Versicherungsschutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung handelt. Die Teilkaskoversicherung tritt dann ein, wenn das Fahrzeug durch Brand oder Explosion beschädigt wurde, es gestohlen wurde oder ein Einbruchteilediebstahl oder Raub stattfand.

Des Weiteren tritt die Teilkaskoversicherung ein, wenn Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung eingetreten sind. Zudem tritt die Teilkasko-Versicherung auch dann ein, wenn es zu einem Zusammenstoß mit Haarwild gekommen ist, bei Glasbruchschäden, Schäden an der Verkabelung die durch einen Kurzschluss hervorgerufen wurden und für Marderbisse ohne Folgeschäden.

Allerdings ist der Versicherungsumfang von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich, sodass man die Versicherungsbedingungen sehr genau studieren sollte.

Die Vollkaskoversicherung versichert all die Schäden, die auch durch die Teilkaskoversicherung abgesichert sind. Daneben werden aber auch die Schäden ersetzt, die man selbst am Fahrzeug verursacht. Zudem übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Vandalismus, wenn also Fremde mutwillig das Fahrzeug beschädigen.

Wie bei vielen anderen Versicherungen gibt es auch bei der Kaskoversicherung Schadensfälle, die grundsätzlich vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind. Dies sind beispielsweise Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden oder Schäden die vorsätzlich entstanden sind.

Auch wenn Schäden durch ein illegales Rennen verursacht wurden sind diese vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Des Weiteren werden reine Reifenschäden nicht übernommen und auch keine Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt sowie Schäden durch Kernenergie.

Veröffentlicht am Dienstag, 4. Oktober 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Kfz Auto PKW Kaskoversicherung Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Kfz-Versicherungen