Artikel

Kfz-Vollkaskoversicherung: auch selbst verursachte Schäden werden bezahlt

Die Kfz-Versicherung untergliedert sich in mehrere Bereiche. Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sie die drei Hauptbestandteile einer Kfz-Versicherung. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines Fahrzeuges. Der Halter eines Autos steht automatisch in der Gefährdungshaftung, auch wenn er sein Auto gar nicht bewegt und dieses nur vor der Haustür stehen lässt. D.h. wenn jemand über das Auto eines anderen stolpert, muss der Halter des Fahrzeuges haften.

Die Teilkasko greift bei Wild- und Glasschäden. Beim Wildschaden müssen Haare oder Blut des verunfallten Wildes vorgewiesen werden, so dass die Teilkasko greift. Bei einer Inanspruchnahme der Teilkasko-Versicherung zahlt der Versicherungsnehmer nur die vereinbarte Selbstbeteiligung (SB). Der Schadensfreiheitsrabatt (SFR) steigt nicht. Das heißt, der Versicherungsvertrag wird nicht teurer.

Beim Vollkasko-Schadenfall steigt der Versicherungsnehmer (VN) in der Rabatteinstufung und muss einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen. Die Vollkasko Versicherung zahlt aber auch selbst verursachte Schäden. Diese können bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sehr hoch sein. Ein Neuwagen oder ein Auto mit hohem Wert sollte mit einer Vollkasko-Versicherung abgesichert werden.

Wenn ein Kfz finanziert ist, verlangen die Banken oftmals eine Vollkasko-Versicherung.

Fazit: Empfehlenswert ist immer eine Teilkaskoversicherung dazu zu buchen, da die Kfz-Haftpflicht bei eigenen selbstverschuldeten Schäden nicht zahlt. Bei neuen Fahrzeugen ist die Vollkasko dringend angeraten. Auch alte Autos können mit Vollkasko abgesichert werden.

Veröffentlicht am Freitag, 4. Juni 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Kfz Kasko Kfz-Versicherung Vollkaso Kaskoversicherung Autoversicherung