Krankenversicherung: privat oder gesetzlich (D)?

Die Krankenversicherungsart ist nicht frei wählbar. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht und unter der entsprechenden Grenze verdient, muss in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Er kann sich zwar die Versicherungsgesellschaft frei aussuchen, aber die private Krankenversicherung ist ausgeschlossen.

Wer allerdings über dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann sich privat versichern. Auch hier gibt es verschiedene Versicherungsgesellschaften, unter denen man wählen kann. Man muss sich aber nicht privat versichern, sondern kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung bestehen grundsätzliche Unterschiede. Diese muss man beachten. Man kann sich zwar bei Vorliegen der Voraussetzungen leicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden, aber man kann nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder zurück. Der Schritt will somit gut überlegt sein.

Die gesetzliche Versicherung ist eine Familienversicherung, deren Beitrag sich ausschließlich nach dem Einkommen richtet. Der Maximalbeitrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitet die Ehefrau ebenfalls, muss auch sie einkommensabhängig Beiträge bezahlen. Im anderen Fall ist sie, genau wie Kinder ohne Arbeitsverdienst, beitragslos mitversichert.

Bei der privaten Krankenversicherung gilt ein einkommensunabhängiger Beitrag, der aber pro Kopf gilt. Für die Ehefrau wird ein Beitrag fällig, falls sie nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, und auch für die Kinder wird pro Kind ein Beitrag fällig. Daher lohnt sich die private Krankenversicherung hauptsächlich für Alleinstehende. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ist außerdem vom Gesundheitszustand und vom Eintrittsalter abhängig, und auch die gewählten Versicherungsleistungen bestimmen den Beitrag.

Veröffentlicht am Mittwoch, 2. März 2011 | Autor: gs
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