Policendarlehen: Die Beleihung von Versicherungen

Ein Policendarlehen ist bei einer klassischen Lebensversicherung möglich. Hierbei handelt es sich um die Beleihung der Lebensversicherung, sodass praktisch eine Vorauszahlung auf die spätere Versicherungsleistungen der Lebensversicherung gewährt wird.

Während der Zeit der Beleihung zahlt der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen einen vertraglich vereinbarten Zins. Durch die Beleihung verringern sich die Versicherungsleistungen im Todesfall, es verringert sich der Rückkaufswert und auch die Ablaufleistung verringert sich entsprechend der Höhe des Beleihungsbetrages.

Durch die Beleihung von Lebensversicherungen kann ein kurzfristiger Kapitalbedarf gedeckt werden. Zudem ist damit der Vorteil verbunden, dass der Versicherungsschutz bestehen lässt. Als Alternative nutzen viele Menschen nämlich die Kündigung der Lebensversicherung und lassen sich den bisher angesparten Betrag auszahlen.

Dies ist aber mit sehr hohen Verlusten verbunden, vor allem wenn die Lebensversicherung noch nicht lange abgeschlossen war. Finanziellen Spielraum kann man dann eher bekommen, wenn man das Policendarlehen in Anspruch nimmt.

Doch nicht nur die Altersvorsorge und der Todesfallschutz bleiben erhalten, die Lebensversicherung sichert gleichzeitig auch den Kredit ab, sodass keine weiteren Sicherheiten gestellt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil: es gibt keinen Eintrag in die Schufa und die Zinsen sind meist geringer, als es bei einem vergleichbaren Bankkredit der Fall ist. Dennoch lohnt sich der Vergleich, denn aufgrund vieler Banken im Internet, sind auch günstige Kredite keine Seltenheit mehr.

Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Kredit Darlehen Policendarlehen Beleihung Lebensversicherung Lebensversicherung beleihen kurzfristiger Kreditbedarf Polizzendarlehen