Private Krankenversicherung bei der Württembergischen (D) mit Bonusheft

Für sehr viele Arbeitnehmer ist die Private Krankenversicherung mehr in den Fokus gerückt, denn war es bis zum letzten Jahr noch sehr schwer in die PKV zu wechseln, wurden die Regelungen diesbezüglich jetzt vereinfacht.

Am 12.11.2010 beschloss die Bundesregierung die Reform der Krankenkassen-Finanzen und verabschiedete das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ kurz einfach als GKV-Finanzierungsgesetz bezeichnet. Zum 1. Januar 2011 trat dieses Gesetz in Kraft.

Die Besonderheit: der Wegfall der 3-Jahres-Frist. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer die ein bestimmtes Einkommen haben, sofort in die PKV wechseln können und nicht erst eine Wartefrist von drei Jahren einhalten müssen, in der ihr Gehalt weiterhin über dieser Einkommensgrenze liegen muss.

Damit wurde in Deutschland für viele Arbeitnehmer die Private Krankenversicherung interessant, denn sie bietet wesentlich mehr Leistungen, die sich am Bedarf des einzelnen Versicherungsnehmer orientieren, als die gesetzliche Krankenversicherung.

Es gibt unheimlich viele Versicherer, die eine private Krankenversicherung zu ganz unterschiedlichen Konditionen und mit ganz verschiedenen Leistungen anbieten. Eine damit ist die Württembergische Krankenversicherung AG, die neben interessanten Tarifen für die Versicherten auch eine Beitragsrückerstattung und Gesundheitspauschale anbietet.

Jeder Versicherungsnehmer der Württembergische Krankenversicherung AG bekommt zum Jahresanfang ein sog. "Bonusheft", in dem alle empfohlenen gesundheitsfördernden Maßnahmen dokumentiert werden. Wird dieses Bonusheft vollständig ausgefüllt, erstattet die Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer jährlich einen Betrag von 150 Euro.

Wer also Vorsorgeuntersuchungen und weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen in einem Kalenderjahr nutzt, der kann mit dieser Bonuszahlung rechnen. Darüber hinaus gibt es eine Beitragsrückerstattung, wenn der Versicherte außer der Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren Kosten einreicht.

Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist dabei abhängig von der Dauer der Leistungsfreiheit. Schnell kann sie mehrere Monatsbeiträge ausmachen.

Veröffentlicht am Freitag, 9. September 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: pkv gkv private krankenversicherung Krankenversicherung Krankenversicherer Beitragsrückerstattung PKV Bonuszahlungen Krankenversicherung