Artikel

Rechtsschutzversicherung: Anwaltskosten sparen

Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt auf. Es gibt viele verschiedene Bausteine eines Rechtsschutzes. Unterteilt werden die Bereiche Firmen- und Privatrechtsschutzversicherung, welche dann nochmal in weitere Segmente aufgeteilt sind. Der Kfz-Rechtsschutz übernimmt Streitigkeiten wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Vertragsrechtsschutz greift beispielsweise nur für den privaten Bereich. Durch einen Mieter oder Vermieterrechtsschutz können Streitigkeiten wegen Wohnungskündigungen oder Klagen gegen einen Mieter, der seine Miete nicht gezahlt finanziell abgesichert werden, so dass die Anwalts- bzw. Gerichtskosten durch den Rechtsschutz (RS) bezahlt werden.

Ein Beispiel für einen Rechtsschutzfall ist, wenn jemand auf der Autobahn zu schnell gefahren ist und bekommt aufgrund dessen den Führerschein für einen längeren Zeitraum abgenommen. Der Rechtsschutzfall tritt erst dann ein, wenn eine Klage oder eine Forderung gegen den Versicherten besteht. Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten für eine Rechtsschutzversicherung.

Die Grundlage, dass man einen RS-Fall melden kann, ist der Bestand einer unberechtigten Forderung. In den meisten Fällen zahlt die RS nur, wenn Erfolgsaussichten bestehen, den Fall zu gewinnen. Anwaltskosten können schnell mal bis zu mehreren Tausend Euro auflaufen.

Beruflich kann man sich auch für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber absichern und sich anwaltlich vertreten lassen. Ein Rechtsschutzfall darf bei Antragstellung der Versicherung nicht akut sein. In der Regel fragt der Versicherte über seinen Rechtsanwalt mit einer sogenannten „Deckungsanfrage“ bei der Versicherung an, ob für den individuellen Fall die Kosten übernommen werden.

Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Mai 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Konditionen Rechtsschutz Anwalt Recht Deckung