Reduzierte Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Soll ich Vorerkrankungen ausschließen? Manche „pfiffigen“ Versicherungsvertreter schlagen dem Kunden bei Vorerkrankungen vor, diese aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen. Dadurch wird natürlich die Prämie günstiger und ein ordentlicher Abschlag bei der monatlichen Prämienrechnung ist sicher für viele willkommen. Trotzdem sollten Sie sich nicht auf solche Spielchen einlassen und lieber einen kleinen Aufschlag in Kauf nehmen, damit Sie einen wirklichen Versicherungsschutz genießen und keine „Teilkasko“.
Muss ich meine Krankheiten ehrlich nennen? Ja, im Versicherungsantrag ist Ehrlichkeit und die offene Darlegung der Vorerkrankungen nur anzuraten. In solchen Verträgen ist immer die Entbindung aus der Schweigepflicht für Ärzte enthalten und wenn die Versicherungsleistung eintritt, ist es bei nachweisbarer Unwahrheit im Versicherungsantrag für die Versicherung ein „gefundenes Fressen“, denn dann muss sie nicht zahlen.
Was ist eine „abstrakte Verweisung“? Manche Versicherungsprämien sind im Vergleich zu anderen Wettbewerbern relativ günstig. Für den ungeübten Leser von Versicherungsbedingungen ist der Unterschied in den Leistungen schwer erkennbar. Manchmal geht es in den Verträgen um eine sogenannte „abstrakte Verweisung“. Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nur zahlen muss, wenn der erkrankte Kunde nicht nur in seinem erlernten bzw. ausgeübten Beruf nicht mehr arbeitsfähig ist, sondern auch in einem anderen „zumutbaren“ Job. Diese Formulierung ist dann eine Auslegungssache, die für die Versicherung alle Möglichkeiten bietet.
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2011 | Autor: cpb
Schlagwörter: Versicherungsvertreter Prämie Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsschutz Prämienaufschläge Prämienabschläge Vorerkrankungen Schweigepflicht abstrakte Verweisung Gesundheitsfragen