Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) im Bonus-Malus-System: Berechnung nach Kalenderjahr?
Wer unfallfrei fährt, bekommt in der Autoversicherung Rabatt. Wer dagegen einen Unfall verschuldet hat, muss gemäß einer Malusregelung mit einer höheren Versicherungsprämie rechnen. Hat man bereits einen Schadenfreiheitsrabatt, muss man spätestens nach dem zweiten Unfall mit einer Rückstufung rechnen. Auch wer langjährig unfallfrei fährt und dann plötzlich mehrere Unfälle hat, kann unter die Malusregelung fallen.
Es lohnt sich also, unfallfrei zu fahren. Das betrifft nur die ganz oder teilweise selbst verschuldeten Unfälle. Ein Unfall, den man unschuldig erleidet, hat dagegen keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Bei kleinen Unfällen lohnt es sich daher, den Schaden selbst zu bezahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Das ist auch dann möglich, wenn der Schaden schon der Versicherung gemeldet wurde.
Der Schadenfreiheitsrabatt ist nach Jahren gestaffelt. Wer eine Autoversicherung abschließt und nicht darauf achtet, erhält einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt nicht ein Jahr nach dem Abschluss der Versicherung, sondern erst im darauf folgenden Kalenderjahr. Der Grund ist, dass die Versicherungen die Verträge so gestalten, dass sie eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben und zum Ende des Kalenderjahres auslaufen. Ein Beispiel: Eine am 10. Januar abgeschlossene Versicherung läuft bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres, eine am 20. Dezember abgeschlossene Versicherung ebenfalls bis zu diesem Termin. Erst danach ändert sich die Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Es könnte deshalb von Vorteil sein, die Versicherung nicht ab dem 10. Januar, sondern schon ab dem 1. Januar abzuschließen. Man muss dann für zehn Tage Versicherungsprämie zahlen, erhält aber andererseits den Schadenfreiheitsrabatt ein Jahr früher.
Veröffentlicht am Montag, 28. Februar 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Kfz Auto PKW Schadenfreiheitsrabatt SFR Bonusregelung Malusregelung Schadenrabatt Rabatt Bonus-Malus