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Sparen durch Vergleiche: Krankenkassenwechsel leicht gemacht (DE)

Der Krankenkassenwechsel kann aufgrund von Beitragserhöhungen oder der Einführung von Zusatzbeiträgen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem Sonderkündigungsrecht problemlos erfolgen. Einige Kassen haben die Zusatzbeiträge bereits eingeführt, wie z.B. die DAK. Deutschlands größte Kasse, Barmer GEK plant diese bis spätestens Anfang 2011 einzuführen.

Eine gesetzliche Krankenkasse hat in der Regel eine Bindefrist von 18 Monaten. Nach dieser Frist ist eine Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Mit dem Sonderkündigungsrecht bei Erhöhungen oder der Einführung der Zusatzbeiträge muss die Bindefrist nicht eingehalten werden.

Vergleiche der gesetzlichen Kassen sollten dennoch durchgeführt werden, auch wenn der allgemeine Beitragssatz derzeit einheitlich hoch ist. Die Leistungen bzw. Zusatzleistungen im Angebot einiger gesetzlichen Versicherer variieren stark. Es lohnt sich einen Vergleich der Krankenkasse im Internet zu recherchieren oder einen unabhängigen Makler zu konsultieren. Wenn man gerne ins Fitnessstudio geht und eine Ernährungsberatung benötigt oder sogar an Rückenkursen teilnehmen möchte, bieten viele Kassen genau solche Leistungen an.

Fitnessstudiobeiträge können teilweise übernommen werden, wenn das Studiopersonal bestimmten Anforderungen entspricht. Ernährungskurse bieten Krankenkasse oftmals gratis an für ihre Mitglieder. Akupunktur gehört sogar zum Portfolio mancher gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Serviceleistung einer persönlichen Beratung präsentiert die Techniker Krankenkasse. 24 Stunden-Telefonservice kann aber ebenfalls wichtig sein.

Veröffentlicht am Dienstag, 11. Mai 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Konditionen Geld sparen Krankenkasse Leistungen Finanzen Angebot