Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe – ein Versicherungsfall?

Es kommt immer mal wieder vor, dass das Auto von einem aufgewirbelten Stein getroffen wird. Auch ein davor fahrender Kieslaster kann einmal etwas verlieren, und wer nicht genug Abstand hält, kann davon getroffen werden.

Heute lassen sich Glasschäden allerdings auch reparieren. Nicht immer muss gleich die Scheibe ausgetauscht werden. Diese Reparatur sollte man aber möglichst sofort machen lassen. Doch ob Reparatur oder Austausch – wer kommt für den Schaden auf?

Eigentlich müsste ja der bezahlen, der den Stein geworfen hat, auch wenn er das nicht mit Absicht getan hat. Nur wird man ihn meist nicht dingfest machen können, und auch dann ist die Beweislage oft nicht eindeutig. Da hilft eine Versicherung; sie muss sich dann selbst darum kümmern, wenn sie den Verursacher in Regress nehmen möchte.

Zunächst wäre doch eine bestehende Vollkaskoversicherung zuständig. Das scheitert aber meist am vereinbarten Selbstbehalt. Doch dann können Glasschäden auch in der Teilkasko versichert sein. Da gibt es zwar auch einen Selbstbehalt, doch kann für Glasschäden etwas anderes gelten. Es kann sogar sein, dass eine Reparatur trotz Selbstbehalt von der Versicherung komplett übernommen wird, wenn man einen vorgegebenen Reparaturbetrieb aufsucht.

Auch eine separate Versicherung gegen Glasschäden wäre möglich. Doch lohnt sich diese meist nicht. Die Prämien sind durch den hohen Verwaltungskostenanteil relativ hoch, und so oft tritt ein Glasschaden schließlich auch nicht auf.

Also: bei einem Steinschlagschaden erst prüfen, ob Versicherungsschutz besteht, und dann reparieren lassen, wenn dies möglich ist.

Veröffentlicht am Donnerstag, 7. April 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Kfz Auto PKW Teilkaskoversicherung Steinschlagversicherung Glasversicherung Autoglasversicherung Vollkaskoversicherung Glas Glasbruch Steinschlag