Versicherungen und Polizzen: Lesen Sie das Kleingedruckte
Die Bedingungen sowie die Versicherungspolizze sollte ordentlich studiert werden, denn manchmal sind einige Dinge für die Versicherten nicht zu erkennen. Es wird sehr oft mit privaten Haftpflichtversicherungen geworben, welche nur um die 35 Euro pro Jahr kosten. Wenn dann ein kleiner Schadenfall passiert, wo ein Betrag über 200 Euro erstattet werden soll, kommt das böse Erwachen. Die Versicherung übernimmt nur 50 Euro des Haftpflichtschadens.
Solch ein Fall kam in der Praxis schon vor. Wir möchten natürlich keinen Versicherer mit Namen nennen. Warum wurden nur 50 Euro übernommen? Der Kunde ging beim Vertragsabschluss davon aus, dass die Haftpflichtversicherung keine Selbstbeteiligung hat. In den Bedingungen jedoch stand drinnen dass bei jedem Fall erst einmal 150 erreicht sein müssen, so dass die Zahlung durch die Versicherung erfolgen kann.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwar selten noch Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Versicherer, aber dennoch sollte man auch hier auf eine sogenannte „Verweisbarkeitsklausel“ achten. D.h. die abstrakte Verweisbarkeit sollte im Vertrag nicht mit drin stehen, denn sonst kann die Versicherung im Schadenfall den Versicherten in einen anderen Beruf verweisen, bevor er ihm eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt.
Viele Kleinigkeiten werden vom Versicherungsnehmer einfach übersehen. Die Gefahr besteht überwiegende bei Billigangeboten, die der Klient im Internet abschließt und nur auf den Preis achtet.
Veröffentlicht am Freitag, 28. Mai 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Konditionen Bedingungen Kleingedrucktes Polizze