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Versicherungsausschlüsse – nicht immer muss die Versicherung leisten

Durch Versicherungen wird eine Vielzahl von Risiken zumindest finanziell abgesichert. Vor dem Abschluss einer neuen Versicherungen stellen die meisten Haushalte einen Versicherungsvergleich an und sind auf der Suche nach den günstigsten Versicherungen.

Was viele dabei vergessen: es kommt nicht nur auf den Preis an, sondern vor allem auch auf die Leistungen. Es gibt bei vielen Versicherungen sog. Versicherungsausschlüsse, bei denen es sich um Gegebenheiten handelt, bei denen die Versicherungsgesellschaft nicht in der Leistungspflicht ist.

Geschieht also ein Missgeschick und genau dieses ist nicht im Versicherungsumfang enthalten, dann muss die Versicherung auch nicht für den Schaden aufkommen.

Grundsätzlich sind beispielsweise bei Haftpflichtversicherungen vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Handelte der Versicherungsnehmer hingegen grob fahrlässig, zahlen die meisten Versicherungen trotzdem.

Von der Leistung ausgenommen sind beispielsweise auch Schäden, die der Versicherungsnehmer in seiner eigenen Mietwohnung anrichtet. Hierbei handelt es sich zwar um einen Schaden an fremdem Eigentum, doch da der Versicherungsnehmer den Gegenstand tatsächlich selbst besitzt ohne der Eigentümer zu sein, leistet die Versicherung nicht.

Die Ausschlüsse vom Versicherungsumfang sind nicht nur von Versicherungsart zu Versicherungsart sehr unterschiedlich, sondern auch von Versicherer zu Versicherer.

Daher sollte man beim einem Vergleich nicht nur auf das liebe Geld schauen, sondern darauf, was man für sein Geld auch im Fall der Fälle bekommt. Das Kleingedruckte, auch wenn es lästig ist, sollte in jedem Fall ausgiebig studiert werden.

Veröffentlicht am Donnerstag, 22. September 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Deckung Versicherungsvergleich Versicherungssumme Deckungssumme Versicherungsumfang Versicherungsausschluss