Versicherungskündigung vergessen: Muss man Prämie weiterhin bezahlen?

Hin und wieder kommt es vor, dass man eine Versicherung aus einem konkreten Anlass abschließt und dann vergißt, diese wieder zu kündigen. Muss man dann auch für das nächste Jahr den Beitrag bezahlen?

Ein Beispiel: Man fährt zum Urlaub ausnahmsweise einmal in die USA und braucht deshalb eine Auslandskrankenversicherung. Die ist schnell abgeschlossen, sogar über das Internet, und kostet nicht viel. Aber es ist auch eine Versicherung, die eben ein Jahr lang gilt und sich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht gekündigt wird.

Das ist ein kleiner Betrag, und es ist fraglich, ob die Versicherung diesen einklagen würde, wenn man im nächsten Jahr den Beitrag wieder auf dem Bankauszug findet und jetzt feststellt, dass man die Versicherung eigentlich nicht mehr braucht. Aber kündigen muss man in der Regel drei Monate vor dem Vertragsende. Das hat man versäumt.

Grundsätzlich ist die Versicherung ein Vertrag wie jeder andere auch. Beide Seiten müssen ihn erfüllen. Auch wenn kein Schaden entstanden ist, hat die Versicherung ein Anrecht auf die Beiträge. Selbst wenn sie wegen Beitragsrückstands den Versicherungsschutz kündigt, hat sie das Recht auf den Beitrag, und sie wird bei einem größeren Betrag in jedem Falle sich das Geld holen.

Da bestehen keine Chancen, vor Gericht von der Zahlung befreit zu werden. Die einzige Möglichkeit ist die, mit der Versicherung zu reden, ob sie eventuell mit einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages einverstanden wäre. Das geht aber nur, so lange der Vorgang nicht schon beim Gericht anhängig ist.

Veröffentlicht am Dienstag, 3. Mai 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Versicherung Prämie Kündigung Kündigungsfrist Zahlungspflicht Folgebeitrag Versicherungsvertrag Prämienzahlung kündigen