Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter – wo sind die Unterschiede?
Die Begriffe Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter werden meist synonym benutzt, dabei gibt es zwischen diesen beiden Berufen entscheidende Unterschiede, die man besser kennen sollte.
Gerade wenn man einen Versicherungsvergleich anstellt und von möglichst vielen Versicherungen Angebote miteinander vergleichen möchte, kommt die Unterscheidung zum Tragen.
Bei einem Versicherungsmakler handelt es sich um einen selbstständigen Kaufmann, der keiner bestimmten Versicherungsgesellschaft verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass er nur als Vermittler zwischen zwei Vertragsparteien, in diesem Fall einer Versicherungsgesellschaft und einem Versicherungsnehmer, auftritt.
Der Vorteil eines Versicherungsmaklers ist, dass er für seine Kunden die besten Angebote aus dem gesamten Pool an Versicherungsgesellschaft aussuchen kann. Der Versicherungsmakler bekommt immer nur dann Geld, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Nicht immer bietet er für Kunden seine Dienstleistung kostenlos an.
Der Versicherungsvertreter, oft auch als Versicherungsagent oder Agentur bezeichnet, ist hingegen einer bestimmten Versicherungsgesellschaft verpflichtet und berät seine Kunden und Interessenten auch nur über die Versicherungen, die von dieser Versicherungsgesellschaft angeboten werden.
Mit seiner Hilfe kann man also keinen Versicherungsvergleich aller sich am Markt befindlichen Versicherer durchführen. Bezahlt wird der Versicherungsvertreter durch die Versicherungsgesellschaft bei der er angestellt ist. Er bekommt in der Regel ein Fixum und eine Provision pro abgeschlossenen Vertrag. Die Beratungsleistung des Versicherungsvertreters ist für den Kunden oder Interessenten in jedem Fall kostenlos.
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2011 | Autor: kb
Schlagwörter: Makler Versicherungsmakler Versicherungsvergleich Versicherungsvertreter Vertreter Versicherungsgesellschaft Agentur