Wann muss ich meine Versicherung vom Schaden verständigen?
In den meisten Versicherungsbedingungen steht, dass eine Schadensmeldung unverzüglich erfolgen muss. Meistens gibt es auch eine Ausschlussfrist, beispielsweise eine Woche. Danach ist der Schadenersatz ausgeschlossen.
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, also sofort. Das geht per Telefon am einfachsten, weil man dann auch gleich klären kann, welche Nachweise zu erbringen sind. Meist ist eine schriftliche Schadensmeldung vorgesehen, für die es Formblätter gibt und die dann noch, eventuell mit einer Unfallskizze oder ähnlichen Anlagen, eingereicht werden.
Die Schadensmeldung sollte auch dann erfolgen, wenn man auf den Schadenersatz verzichtet. Ein Beispiel: Für die Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres ist ein Selbstbehalt von 500 Euro vereinbart. Der erste Schaden liegt bei 400 Euro, der zweite bei 600 Euro. Wurde der erste Schaden nicht gemeldet, gibt es nur 100 Euro Erstattung, sonst eben 500 Euro. Auch dann, wenn man den Schaden eigentlich erstattet bekäme, ihn aber aus der eigenen Tasche zahlen möchte, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden, ist die Schadensmeldung sinnvoll, allerdings mit dem entsprechenden Hinweis.
Die sofortige Meldung soll der Versicherung die Möglichkeit geben, eventuell Maßnahmen zur Schadenminderung treffen oder auch einen Gutachter schicken zu können, der sich den Schaden ansieht. Je früher, desto besser, und desto einfacher ist auch der Schadensnachweis. Wer erst nach knapp einer Woche meldet, hat zwar die Ausschlussfrist noch eingehalten, aber die Versicherung prüft vielleicht intensiver. Deshalb sollte man bei einer späteren Schadensmeldung auch erklären, warum sie erst jetzt erfolgt. Unter bestimmten Bedingungen ist das auch noch nach der Ausschlussfrist möglich.
Also: immer die Versicherung sofort verständigen, und spätestens beim Einreichen von Unterlagen darauf hinweisen, wenn man auf den Schadensersatz verzichtet.
Veröffentlicht am Freitag, 1. April 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Schaden Schadensmeldung Ausschlussfrist unverzüglich Nachmeldung Formblatt Schadensmeldung Frist Meldung Meldefrist