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Warum schickt die Versicherung einen Gutachter zu mir?

Bei einem versichterten Schaden ist die Versicherung zum Ersatz verpflichtet. Sie möchte aber auch nicht mehr bezahlen, als sie muss. Falls die Schadenhöhe strittig ist, bedient sie sich eines Gutachters, der die Höhe ermittelt. Sie will damit auch Versicherungsbetrug vermeiden.

Der Gutachter besieht sich den Schaden und lässt sich die für sein Gutachten erforderlichen Unterlagen vorlegen. Seinen Wünschen muss man nachkommen. Das ist in den Versicherungsbedingungen, im so genannten Kleingedruckten, geregelt. Falls man die Zusammenarbeit mit ihm ohne triftigen Grund verweigert, wird die Versicherung keinen Schadenersatz leisten.

Falls man mit der Person des Gutachters nicht einverstanden ist - man hat sich beispielsweise früher mit ihm gestritten -, kann man die Versicherung bitten, einen anderen Sachverständigen zu benennen. In der Regel wird sie diesem Wunsch nachkommen.

Ein Gutachter ist ein neutraler Sachverständiger, der von einer Institution wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer bestellt worden ist. Er muss entsprechende Sachkenntnis nachgewiesen haben. Trotzdem kann er Partei sein. Wenn man mit seinem Gutachten nicht einverstanden ist, kann man ein zweites Gutachten von einem selbst ausgesuchten Gutachter erstellen lassen - auf eigene Kosten allerdings. Nur wenn sich das erste Gutachten als falsch herausstellen sollte, kann man mit der Erstattung der Kosten für das zweite Gutachten rechnen. Ob das zweite Gutachten von der Versicherung anerkannt wird, ist fraglich. Es läuft auf einen Streit und eine Klage vor dem Gericht hinaus.

Ob sich ein Gegengutachten und ein Rechtsstreit lohnt, sollte man sich gut überlegen. Für die Versicherung spielen die Anwaltskosten keine Rolle; insoweit sitzt sie am längeren Hebel.

Veröffentlicht am Montag, 21. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Versicherung Schaden Schadensfall Schadensabwicklung Gutachter Sachverständiger Schadengutachten Gutachten