Welche Risiken deckt eine Unfallversicherung ab?
Es richtet sich nach der Art der Unfallversicherung, was von ihr gedeckt wird. In Deutschland und Österreich beispielsweise gibt es eine von den Arbeitgebern finanzierte gesetzliche Unfallversicherung. Sie deckt alle Schäden ab, die einem Arbeitnehmer durch einen Unfall im Betrieb oder durch eine auf der beruflichen Tätigkeit beruhende Erkrankung entstehen können. Ebenso zählen Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit zu den versicherten Risiken. In der Schweiz wird diese Unfallversicherung noch durch eine vom Arbeitnehmer finanzierte Komponente ergänzt, die dann auch private Unfälle absichert.
In Deutschland oder Österreich sind private Unfälle nicht gesetzlich versichert. Man kann zum Schutz vor ihren Folgen eine private Unfallversicherung abschließen. Diese deckt dann die versicherten Risiken aus privaten Unfällen ab und hat meist weltweite Geltung.
Die Kosten der Heilbehandlung werden auch bei einem Unfall zunächst von der Krankenversicherung übernommen. Sie kann sich aber, wenn der Unfall von einem Dritten verursacht wurde, an diesem schadlos halten.
Kernpunkt der Unfallversicherung ist die Absicherung gegen Invalidität. Sie zahlt, wenn der Versicherte durch einen Unfall einen bleibenden Schaden hat, eine Rente oder einen Kapitalbetrag, je nachdem, was vereinbart ist. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Schwere des Schadens. Die gesamte Versicherungssumme wird nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit fällig. Hat der Verletzte aber nur einen Finger oder eine Hand verloren, gibt es nur eine Teilentschädigung.
Daneben können auch Rückführungskosten oder andere Aufwendungen, die dem Versicherten infolge eines Unfalls entstehen, versichert sein.
Eine spezielle Form ist die Insassen-Unfallversicherung. Sie zahlt, wenn Insassen eines Autos bei einem Unfall geschädigt werden. Meist ist diese Versicherung aber überflüssig. Wenn ein Dritter den Unfall verursacht hat, ist dieser zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Und wenn man selbst den Unfall verursacht hat und Dritte im eigenen Auto geschädigt werden, muss die eigene Haftpflichtversicherung zahlen. Nur dort, wo diese nicht zahlt, etwa bei Familienangehörigen, kommt die Insassen-Unfallversicherung wirklich zum Tragen.
Veröffentlicht am Montag, 28. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Unfallversicherung Unfall gesetzliche Unfallversicherung Insassen-Unfallversicherung Unfallschaden