Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Unfallversicherung sein?
Eine private Unfallversicherung deckt die Folgen von Unfällen im privaten Bereich ab. Die Genesungskosten sind in der Regel Sache der Krankenversicherung. Die Unfallversicherung tritt meist nur dann ein, wenn Schäden zurückbleiben, etwa wenn man durch einen Unfall die Hand oder das Augenlicht verliert.
Die Versicherungssumme kann frei vereinbart werden. Je höher sie ist, desto höher ist auch die Prämie, die zu zahlen ist. Doch kann die Prämie auch von zahlreichen Einschlüssen, etwa dem Kranken-Rücktransport oder dem Unfall-Tagegeld, beeinflusst werden. Wer nur den Fall der Invalidität absichern möchte und auf anderes verzichtet, kann deshalb bei gleicher Prämie eine höhere Versicherungssumme wählen.
Die Versicherungssumme wird aber nicht in jedem Falle bezahlt. Es gibt eine so genannte Gliedertaxe, aus der man entnehmen kann, was ein nicht mehr vorhandener Finger, ein verlorener Arm oder der Verlust der Sehkraft auf einem Auge "wert" sind. Entsprechend dieser Taxe wird dann nur der entsprechende Teil der Versicherungssumme als Kapital oder als Rente ausbezahlt.
Die private Unfallversicherung ist auch nicht notwendig, wenn es um Unfälle im beruflichen Bereich oder im Straßenverkehr handelt. Für Arbeitnehmer gibt es eine vom Arbeitgeber allein zu finanzierende gesetzliche Unfallversicherung, die recht gute Leistungen bietet, und bei Verschulden durch einen Dritten ist dieser ersatzpflichtig. Andererseits gilt die private Unfallversicherung wieder weltweit.
Sinnvoll kann die Kombination der Unfallversicherung mit einer Lebensversicherung sein. Die Beiträge zur Unfallversicherung sind verloren, während man bei der Lebensversicherung die Beiträge in der Form einer Kapitalzahlung oder einer Rente zurück bekommt.
Veröffentlicht am Freitag, 25. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Unfallversicherung Private Unfallversicherung Versicherungssumme Gliedertaxe anteilige Rente