Wie lange laufen Versicherungen gewöhnlich?

Wer Versicherungen abschließt, tut dies oft auf unbestimmte Zeit. Bedeutet die Unterschrift nun, dass man lebenslänglich in einem Versicherungsvertrag hängt, oder gibt es da Unterschiede und Möglichkeiten, wieder herauszukommen?

Das kommt auf die Art der Versicherung an. Bei Lebensversicherungen gibt es, wenn sie steuerlich relevant sind, gewisse Mindestlaufzeiten, die aber auch vom Lebensalter abhängen. Mit zwölf Jahren Laufzeit sollte man rechnen, um auf der sicheren Seite zu sein, d. h. die Versicherung mindestens zwölf Jahre vor dem Rentenbeginn abschließen. Wer eine Lebensversicherung früher abschließt, muss mit einer Laufzeit bis Rentenbeginn rechnen, damit auch da keine steuerlich problematische Situation entsteht.

Andere Versicherungen laufen wesentlich kürzer. Bei der Privathaftpflicht-, der Rechtsschutz-, der Gebäude- oder der Hausratversicherung sind Laufzeiten von drei oder fünf Jahren üblich, zehn Jahre können es auch sein. Je länger die Laufzeit, desto größer der Prämienrabatt. Doch sollte man nicht nur auf den Rabatt sehen, sondern sich überlegen, wie lange man die Versicherung denn wirklich braucht. Im Zweifel sollte man sich für die kürzere Laufzeit entscheiden. Es ist durchaus nicht unüblich, solche Versicherungen auch nur auf ein Jahr abzuschließen.

Andere Versicherungen, beispielsweise die Autoversicherung, laufen eventuell nur ein Jahr. Das kann beim Abschluss der Versicherung auch etwas länger sein, wenn sie während des Jahres abgeschlossen wird und erst am 31.12. des folgenden Jahres endet.

Zu unterscheiden ist zwischen einer fest vereinbarten Laufzeit, nach deren Ablauf die Versicherung automatisch erlischt, und den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherungen, die jedoch zu bestimmten Zeiten gekündigt werden können. Diese Versicherungen laufen immer ein Jahr weiter, wenn sie nicht gekündigt werden. Deshalb ist es wichtig, auf die Kündigungsfrist zu achten, wenn man die Versicherung aufheben oder wechseln will.

Veröffentlicht am Donnerstag, 10. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Laufzeit Versicherung Kündigung Versicherung Versicherungsdauer Versicherungsablauf Laufzeit Vertragslaufzeit Bindungsdauer Kündigung Kündigungsfrist Stornierung