Artikel

Wohngebäudeversicherung (DE): Feuer, Sturm & Leitungswasser versichern

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel passieren. Früher wurden Scheunen oder Häuser oftmals nur gegen ein bis zwei dieser Gefahren versichert. Die Provinzial Versicherung hatte zu früheren Zeiten das Monopol der Gebäudeversicherung.

Beim Gebäudebrand sind Auf-und Abräumkosten mitversichert, welche dafür gedacht sind, dass das Gebäude wieder im Urzustand aufgebaut wird. Sondervereinbarungen wie z.B. Elementarschäden können bei Bedarf mit in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Zu den Elementarschäden gehören Ursachen wie Erdbeben oder Hochwasser.

Im Bereich Feuer ist Blitzschlag, Brand, Explosion und Implosion versichert. Leitungswasser schließt auch Frost und Bruchschäden mit in den Versicherungsschutz ein. Sturm umfasst Sturm und Hagel. Nicht versichert ist z.B. wenn der Mieter später im bewohnten Haus eine Markise montiert. Alle Dinge, die am Gebäude fest verankert sind, werden im Versicherungsschutz berücksichtigt. Lose Dinge gehören ansonsten in den Geltungsbereich der Hausratversicherung.

Beide Versicherungen werden im Normalfall benötigt. Bei einem Haus- oder Wohnungsbrand teilen sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die Kosten. Denn wenn man nur eine von beiden Verträgen besitzt, bleibt man auf einem großen Teil der Kosten sitzen. Mietausfälle gehören mit in den Vertrag einer Gebäudeversicherung. Regenrinnen am Haus sind in den neusten Wohngebäudebedingungen mit integriert. Vergleichen Sie die Gebäudeversicherung durch einen Versicherungsvergleich. Damit sind sehr hohe Ersparnisse machbar.

Veröffentlicht am Montag, 10. Mai 2010 | Autor: ds
Schlagwörter: Versicherung Gebäude Wohngebäude Feuerversicheurng Wasserschaden Brand Sturm Brandschaden