Zahlt der Kreditkartenanbieter wirklich bei Reise-Schadensfällen?
Kreditkarten, im wesentlichen solche, die eine Jahresgebühr kosten, bieten als Gegenleistung oft Versicherungen, vor allem im Zusammenhang mit Reisen. Die erste Frage ist daher die, ob solche Versicherungen eingeschlossen sind. Viele Kreditkarten, die keine Jahresgebühr kennen, sondern kostenlos sind, bieten dies nämlich nicht an.
Wie jede andere Versicherung zahlt die bei einer Kreditkarte eingeschlossene Versicherung selbstverständlich bei einem Schadenfall. Nur - der Schadenfall muss von der Versicherung gedeckt sein. Da gibt es verschiedene Voraussetzungen, die im Kleingedruckten näher beschrieben sind. Oft scheitert eine Entschädigung nämlich am Kleingedruckten; es ist keinesfalls selbstverständlich, dass ein Schadenfall von der Versicherung gedeckt ist.
Die erste Hürde ist meist die, dass die Reise, auf der das Schadenereignis eintritt, auch mit der Kreditkarte bezahlt sein muss. Wer den Flug per Bankeinzug bezahlt hat, kann diese Bedingung nicht erfüllen, und sein Reisegepäckschaden beispielsweise ist nicht gedeckt.
Oder andere Hürden: wenn eine wertvolle Jacke gestohlen wird, die man mit sich trägt - gibt es Zeugen für den Diebstahl? Muss man den Diebstahl bei der örtlichen Polizei melden? Kann man den Schaden durch eine Rechnung belegen? Und falls es sich um eine besonders wertvolle Jacke handelt, ist diese überhaupt versichert oder hätte sie vor Reisebeginn extra deklariert werden müssen?
Es gibt somit eine ganze Menge Fragen, die durch das Kleingedruckte beantwortet werden müssen. Vielleicht ist es da doch besser, eine kostenlose Kreditkarte ohne Versicherungsschutz zu wählen und den Reiseschutz in die häusliche Hausratversicherung mit aufzunehmen.
Veröffentlicht am Samstag, 19. März 2011 | Autor: gs
Schlagwörter: Versicherung Reiseversicherung Kreditkarte Kreditkartenversicherung Reise-Schadenfall